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In der Ausstellung Privaturkunde II 21, 19./18. April 818/819?, Höchst

Hatto und seine Frau Oadalhilt übertragen dem Kloster St.Gallen für ihr Seelenheil ihren Eigenbesitz in Höchst mit allem Zubehör. Sie behalten sich aber auf Lebenszeit den Besitz der Güter gegen einen jährlichen Zins von einer Tremisse in beliebiger Form vor. Wer von ihnen beiden den anderen überlebt, soll die Güter fortan alleine gegen denselben Zins innehaben. Haben sie keinen Erben, fallen die Güter nach ihrem Tod...

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