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In der Ausstellung
Herrscherurkunde O5 B1, 6. März 861, Mantua
Kaiser Ludwig (II., von Italien) verleiht auf Bitte seines Vasallen, des Abtes Salamann, dem Marienkloster (Massino?) die von seinem Vater (Lothar I.) urkundlich verliehene Immunität und bekräftigt ausdrücklich, dass auch die Zinsleute, die ihren Besitz dem Kloster tradiert haben oder tradieren werden, unter dem Schutz und der Zwangsgewalt des Abtes stehen.
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