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In der Ausstellung Herrscherurkunde A1 A11, 18. August 972, Kloster St.Gallen

Kaiser Otto (II). bestätigt dem Kloster St.Gallen auf die durch den Willen seines Vaters und Mitkaisers und durch die Fürsprache seiner Frau Theophanu vorgebrachte Bitte Abt Notkers die Urkunden seiner königlichen und kaiserlichen Vorgänger sowie seines Vaters bezüglich Immunität, freier Abtswahl und des durch die Offizialen und Advocati des Klosters auszuübenden Inquisitionsrechts mit dem gebannten Eid.

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